Hygieneberatung Leipzig Persönlich und vor Ort

Externe Hygienefachkraft
für OP-Zentren, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen

Langjährige Erfahrung in der Krankenhaushygiene. Persönliche Beratung für Ihre Einrichtung.

Hygieneplan veraltet? Hygienebegehung erforderlich? Behördliche Kontrolle angekündigt? Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung hygienischer Anforderungen, erkenne Schwachstellen und gebe konkrete Handlungsempfehlungen.

 

Von der einmaligen Begehung bis zur regelmäßigen hygienefachlichen Betreuung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Langjährige Erfahrung

Persönliche Betreuung

klare Empfehlungen

Praxisnahe Lösungen

Meine Leistungen

Hygieneberatung, die im Alltag funktioniert

Sie erhalten fachliche Unterstützung, die zu Ihrer Einrichtung und ihren tatsächlichen Abläufen passt.

Ihr Hygieneplan ist nicht aktuell oder Ihre Dokumentation unvollständig? Ich erstelle und aktualisiere einrichtungsspezifische Hygiene- und Desinfektionspläne sowie hygienerelevante Arbeitsanweisungen.

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Ihr Team braucht verständliche und tätigkeitsbezogene Schulungen? Ich vermittle relevante Themen der Infektionsprävention für medizinisches, pflegerisches und betreuendes Personal.

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Sie möchten wissen, wo Handlungsbedarf besteht? Ich überprüfe hygienerelevante Abläufe und dokumentiere Feststellungen in einem strukturierten Begehungsprotokoll mit konkreten Empfehlungen.

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Für Ihre Einrichtung

Sie suchen eine Hygienefachkraft? Ich bin für Sie da.

Ob bevorstehende Kontrolle, veralteter Hygieneplan oder Bedarf an laufender Betreuung: Ich kenne die Anforderungen verschiedener medizinischer und pflegerischer Einrichtungen.

Ambulante OP-Zentren

Sie möchten Ihre OP-Hygiene überprüfen oder stehen vor einer Kontrolle?

Ich unterstütze Sie bei OP-Begehungen, der Überprüfung hygienerelevanter Prozesse, der Infektionsprävention und der Vorbereitung auf behördliche sowie KV-Kontrollen.

Unterstützung für Ihren OP →

Arztpraxen & MVZ

Ihr Hygieneplan ist veraltet oder Sie benötigen fachliche Unterstützung?

Beratung für Ihre Praxis →

Pflegeheime & Pflegeeinrichtungen

Sie möchten Ihr Hygienemanagement verbessern und Ihr Team entlasten?

Ich begleite Hygienebeauftragte und Leitungskräfte mit Hygienebegehungen, individuellen Hygieneplänen, Beratung zur Infektionsprävention und Schulungen.

Betreuung für Ihr Pflegeheim →

Behindertenhilfe & Hospize

Sie brauchen Hygienekonzepte, die Infektionsschutz und Betreuung verbinden?

Ich überprüfe hygienische Abläufe und unterstütze Sie mit passenden Konzepten, fachlicher Beratung und Mitarbeiterschulungen.

Individuelle Beratung →

Zahnarztpraxen

Sie haben Fragen zur Praxishygiene oder Instrumentenaufbereitung?

Ich berate Sie zu hygienischen Anforderungen, überprüfe relevante Abläufe und unterstütze bei der Dokumentation.

Praxishygiene anfragen →

Weitere Einrichtungen

Sie benötigen hygienefachliche Unterstützung für besondere Anforderungen?

Auch Privatkliniken, Dialyseeinrichtungen und therapeutische Praxen begleite ich bedarfsgerecht.

Anliegen besprechen →

Ihre Vorteile

Eine Ansprechpartnerin, die Ihre Einrichtung kennt

Keine allgemeinen Standardlösungen. Ich betrachte die tatsächlichen Arbeitsabläufe und empfehle Maßnahmen, die fachlich begründet und im Alltag umsetzbar sind.

Persönliche hygienefachliche Betreuung

Konkrete Handlungsempfehlungen

Unterstützung der behördlichen Kontrollen

Unterstützung der behördlichen Kontrollen

Strukturierte Begehungsprotokolle

Einmalige Beratung oder regelmäßige Begleitung

Über mich

Langjährige Erfahrung in der Krankenhaushygiene.
Praxisnahe Beratung für Ihre Einrichtung.

Als staatlich geprüfte Hygienefachkraft und Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.

Seit vielen Jahren begleite ich ambulante OP-Zentren, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Dazu gehört auch die hygienefachliche Betreuung von Einrichtungen großer sozialer Träger, darunter Einrichtungen der AWO und der Lebenshilfe, sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Ich kenne die unterschiedlichen Herausforderungen dieser Bereiche: von komplexen hygienischen Abläufen im OP bis zur Infektionsprävention im Pflege- und Betreuungsalltag.

Mein Anspruch: Fachlich fundierte Hygieneberatung mit verständlichen Empfehlungen und praktikablen Lösungen.

Einsatzgebiete: Leipzig, Halle (Saale), Dresden, Chemnitz, Magdeburg, Erfurt und umliegende Regionen.

FAQ

Häufige Fragen

In den meisten Bundesländern wird eine Beratung durch eine Hygienefachkraft gefordert. Der Beratungsumfang für ambulant operierende Einrichtungen orientiert sich an der KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ des Robert Koch-Instituts.

Im Infektionsschutzgesetz und der HygMedVO sind die Anforderungen an die Hygiene in Gesundheitseinrichtungen, wie Arztpraxen, OP-Zentren oder Zaharztpraxen festgelegt.

Die Einführung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen QM hilft Ihnen bei der Etablierung eines individuellen Hygienemanagements. Im Schadensfall muss der Betreiber nachweisen, dass die festgelegten Hygienestandards ständig und nachweislich eingehalten wurden. Alle Praxismitarbeiter sind verpflichtet die Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

Vorab schickt das Gesundheitsamt einen Selbstauskunftsbogen, welcher circa eine Woche vor der Begehung ausgefüllt wieder an das Amt zurückgesandt werden muss.
Bei der Begehung werden zusammen mit der hygienebeauftragten Pflegekraft und gegebenfalls mit der Hygienefachkraft alle Räume begangen, es werden Unterlagen eingesehen und hygienische Fragen geklärt. Im Anschluss erhält die Praxis oder der ambulante OP einen Begehungsbericht und gegebenenfalls eine Mängelliste, welcher schnellstmöglich abgearbeitet werden sollte

Je nach Bundesland und Fachrichtung gibt es Vorgaben für die Begehung von Praxen. Regelmäßige Begehungen sind empfehlenswert, um den aktuellen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards zu entsprechen. Es wird erörtert ob die Richtlinien und Empfehlungen der Behörden und Berufsverbände korrekt umgesetzt werden. Außerdem wird eine individuelle Risikoanalyse durchgeführt. Auf Basis dieser Analyse können Frequenz und Umfang der Begehungen festgelegt werden. Mängel sollten zeitnah behoben werden und ggf. Schulungen für Mitarbeiter durchgeführt werden, um ein hohes Niveau an Hygiene und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Ambulante OP-Zentren zum Beispiel sollten eine jähliche infektionspräventive Begehung durch eine Hygienefachkraft durchführen lassen.

Überprüft werden zum Beispiel der Hygieneplan, Desinfektionsplan, Reinigungsplan, Erreger- und Resistenzstatistik, Antibiotikaverbrauchsstatistik, Fortbildungs- und Schulungsnachweise, die Aufbereitung der Medizinprodukte, Aktualität des Qualitätsmanagements und individuelle Arbeitsanweisungen.

Ebenso das Vorhandensein einer hygienebeauftragte Pflegekraft, Hygienebeauftragter Arzt / Ärztin und einer Hygienefachkaft. Eine externe Beratung durch eine Hygienefachkraft ist im meistens für ambulante Gesundheitseinrichtungen ausreichend.

Hygienefachkräfte müssen gemäß den Hygieneverordnungen der Bundesländer für bestimmte Gesundheitseinrichtungen konsultiert werden.

Medizinische Einrichtungen sollten sicherstellen, dass sie neueste Vorschriften einhalten und sich von Hygienefachkräften beraten lassen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und Patientensicherheit zu gewährleisten.Dies kann durch eine Kooperation mit einer externen Beratung erfolgen.

Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung von Hygieneplänen und deren Integration in das Qualitätsmanagement
Erstellung eines individuellen Hygienekonzeptes
Erstellung eines Hygieneplanes, Desinfektionsplanes und Reinigungskonzeptes
Hygienebegehungen zur Erfassung des Ist-Zustandes
Prozessanalysen und Formulierung von Korrekturempfehlungen
Begleitende Unterstützung bei Begehungen und Kontrollen durch das Gesundheitsamt
Erstellung und Fortführung von Infektionsstatistiken
Durchführung von Hygieneschulungen
Bauberatung

Nach den gesetzlichen Vorgaben der TRBA 250 und dem Infektionsschutzgesetz müssen alle Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen einmalig bei Dienstantritt sowie mindestens einmal jährlich in Hygienethemen geschult werden

Ein Hygieneplan ist ein Dokument, das präventive Anweisungen zur Einhaltung bestimmter Hygienestandards enthält, um die Verbreitung von Infektionen und Krankheiten zu verhindern.

Er enthält schriftlich niedergelegte Verfahrensanweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung klar definierter Hygiene- Standards.

Der Hygieneplan einer medizinischen Einrichtung sollte unter anderem Regelungen zur Händehygiene, Haut- und Schleimhautantiseptik, Flächenreinigung und -desinfektion, zur Reinigung und Desinfektion von medizinischen Geräten, zum Umgang mit Medikamenten, persönlichen Schutzmaßnahmen, zur Aufbereitung von Medizinprodukten und Abfallentsorgung enthalten.

Für Dialyseeinrichtungen im ambulanten Bereich besteht laut (§ 5 MedHygV) die Pflicht eine externe Beratung durch einen Krankenhaushygieniker (§ 6 MedHygV) und eine Hygienefachkraft (§ 7 MedHygV) vertraglich zu vereinbaren.

Der Krankenhaushygieniker prüft die Einhaltung der baulich-funktionellen und betrieblich-organisatorischen Anforderungen. Er berät die ambulanten Praxen zur Prävention nosokomialer Infektionen, Kontrolle und zum Risikomanagement während der Dialyse.

Die Hygienefachkraft berät die Dialyseeinrichtung zur Umsetzung infektionspräventiver Maßnahmen und Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern. Sie arbeitet eng mit dem Krankenhaushygieniker zusammen und prüft, aktuallisiert und schult die Umsetzung der im Hygieneplan festgelegten innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen.

Zusätzlich zur „externen Beratung“ durch Hygienefachpersonal wird die Benennung eines Hygienebeauftragen (§ 8 MedHygV) gesetzlich vorgeschrieben.

Dialyseeinrichtungen unterliegen, ebenso wie Einrichtungen für ambulantes Operieren der infektionshygienischen Überwachung (§14 MedHygV) des zuständigen Gesundheitsamtes.

Der Desinfektionsplan ist ein wichtiger Bestandteil des Hygieneplanes.

Er enthält schriftlich niedergelegte Verfahrensanweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygienestandards.

In einem Desinfektionsplan werden individuell Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen erstellt und enthält detaillierte Indikations-, Produkt und Dosierangaben.

Er orientiert sich an den fünf „W- Fragen“: wer, was, wann, womit, wie bzw. wie lange desinfiziert oder gereinigt wird.

In der medizinischen Versorgung spielt das Hygienemanagement eine wichtige Rolle.

Schon einfache Hygienemaßnahmen helfen, um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern und Patienten vor nosokomialen Infektionen zu schützen.

Die Händehygiene ist dabei eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von nosokomialen Infektionen. Zu den Maßnahmen der Händehygiene gehören das Händewaschen,die hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Pflege und Schutz der Hände sowie das indikationsgerechte Tragen von Handschuhen.

Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der kassenärtzlichen Bundesvereinigung hat den Leitfaden “ Hygiene in der Arztpraxis“ aktualisiert. Die aktuelle Version von 2023 löst dabei die 2. Auflage aus dem Jahr 2019 ab.

https://www.kbv.de/html/1150_64099.php

Die Indikationen der Händehygiene sind eindeutig definierte Situationen, in denen eine Händedesinfektion notwendig wird.

Durch eine korrekte Händedesinfektion wird eine Übertragung von pathogenen Erregern effektiv unterbunden.

Indikationen der Händehygiene:

1. Vor Patientenkontakt

2. Vor einer aseptischen Tätigkeit, wie zum Beispiel Blutentnahmen, Verbandswechsel, Zubereitung von Medikamenten, Umgang mit Gefäßkathetern

3. Nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material

4. Nach Patientenkontakt

5. Nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung.

Für ambulante OP-Zentren, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken gilt eine gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung einer Hygienefachkraft.
Der genaue Stellenanteil wird aus der Anzahl an stationären Betten, Funktionsbereichen wie Endoskopie oder AEMP und der Menge an durchgeführten ambulanten Operationen berechnet. Laut der KRINKO-Empfehlung Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen des Robert Koch-Instituts
gilt je 200 Betten bzw. je 50.000 amb. OPs = 1 VK Hygienefachkraft.

In Pflegeeinrichtungen ergibt sich der Bedarf in der regelmäßigen Beratung und Betreuung. Dazu gehören regelmäßige Prozessbegleitungen und Schulungen sowie die Durchführung von Hygienebegehungen Aktualisierung des Hygieneplans.

Für nicht-operierende Arztpraxen kann eine temporäre hygienische Unterstützung bei der Infektionvermeidung und beim Hinterfragen von langjährigen Prozesse mögliche Schwachstellen aufdecken und damit die Patientensicherheit erhöhen.

Ich führe Hygienebegehungen und Beratung in Mitteldeutschland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durch.

Ambulante OP Zentren, Ästhetische OP Zentren, Arztpraxen und Zahnarztpraxen im Raum Halle, Dessau, Leipzig, Chemnitz, Dresden, Magdeburg, Berlin und Erfurt profitieren von meiner Beratung und individuellen Hygienekonzepten.

Sie benötigen hygienefachliche Unterstützung?

Ob einmalige Hygienebegehung, individueller Hygieneplan, Schulung oder regelmäßige Betreuung: Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung für Ihre Einrichtung sinnvoll ist.

Oder schreiben Sie direkt an info@hygieneberatung-leipzig.de