FAQ´s
In den meisten Bundesländern wird eine Beratung durch eine Hygienefachkraft gefordert. Der Beratungsumfang für ambulant operierende Einrichtungen orientiert sich an der KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ des Robert Koch-Instituts.
Im Infektionsschutzgesetz und der HygMedVO sind die Anforderungen an die Hygiene in Gesundheitseinrichtungen, wie Arztpraxen, OP-Zentren oder Zaharztpraxen festgelegt.
Die Einführung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen QM hilft Ihnen bei der Etablierung eines individuellen Hygienemanagements. Im Schadensfall muss der Betreiber nachweisen, dass die festgelegten Hygienestandards ständig und nachweislich eingehalten wurden. Alle Praxismitarbeiter sind verpflichtet die Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.
Vorab schickt das Gesundheitsamt einen Selbstauskunftsbogen, welcher circa eine Woche vor der Begehung ausgefüllt wieder an das Amt zurückgesandt werden muss.
Bei der Begehung werden zusammen mit der hygienebeauftragten Pflegekraft und gegebenfalls mit der Hygienefachkraft alle Räume begangen, es werden Unterlagen eingesehen und hygienische Fragen geklärt. Im Anschluss erhält die Praxis oder der ambulante OP einen Begehungsbericht und gegebenenfalls eine Mängelliste, welcher schnellstmöglich abgearbeitet werden sollte
Je nach Bundesland und Fachrichtung gibt es Vorgaben für die Begehung von Praxen. Regelmäßige Begehungen sind empfehlenswert, um den aktuellen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards zu entsprechen. Es wird erörtert ob die Richtlinien und Empfehlungen der Behörden und Berufsverbände korrekt umgesetzt werden. Außerdem wird eine individuelle Risikoanalyse durchgeführt. Auf Basis dieser Analyse können Frequenz und Umfang der Begehungen festgelegt werden. Mängel sollten zeitnah behoben werden und ggf. Schulungen für Mitarbeiter durchgeführt werden, um ein hohes Niveau an Hygiene und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Ambulante OP-Zentren zum Beispiel sollten eine jähliche infektionspräventive Begehung durch eine Hygienefachkraft durchführen lassen.
Überprüft werden zum Beispiel der Hygieneplan, Desinfektionsplan, Reinigungsplan, Erreger- und Resistenzstatistik, Antibiotikaverbrauchsstatistik, Fortbildungs- und Schulungsnachweise, die Aufbereitung der Medizinprodukte, Aktualität des Qualitätsmanagements und individuelle Arbeitsanweisungen.
Ebenso das Vorhandensein einer hygienebeauftragte Pflegekraft, Hygienebeauftragter Arzt / Ärztin und einer Hygienefachkaft. Eine externe Beratung durch eine Hygienefachkraft ist im meistens für ambulante Gesundheitseinrichtungen ausreichend.
Hygienefachkräfte müssen gemäß den Hygieneverordnungen der Bundesländer für bestimmte Gesundheitseinrichtungen konsultiert werden.
Medizinische Einrichtungen sollten sicherstellen, dass sie neueste Vorschriften einhalten und sich von Hygienefachkräften beraten lassen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und Patientensicherheit zu gewährleisten.Dies kann durch eine Kooperation mit einer externen Beratung erfolgen.
- Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung von Hygieneplänen und deren Integration in das Qualitätsmanagement
- Erstellung eines individuellen Hygienekonzeptes
- Erstellung eines Hygieneplanes, Desinfektionsplanes und Reinigungskonzeptes
- Hygienebegehungen zur Erfassung des Ist-Zustandes
- Prozessanalysen und Formulierung von Korrekturempfehlungen
- Begleitende Unterstützung bei Begehungen und Kontrollen durch das Gesundheitsamt
- Erstellung und Fortführung von Infektionsstatistiken
- Durchführung von Hygieneschulungen
- Bauberatung
Nach den gesetzlichen Vorgaben der TRBA 250 und dem Infektionsschutzgesetz müssen alle Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen einmalig bei Dienstantritt sowie mindestens einmal jährlich in Hygienethemen geschult werden
Ein Hygieneplan ist ein Dokument, das präventive Anweisungen zur Einhaltung bestimmter Hygienestandards enthält, um die Verbreitung von Infektionen und Krankheiten zu verhindern.
Er enthält schriftlich niedergelegte Verfahrensanweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung klar definierter Hygiene- Standards.
Der Hygieneplan einer medizinischen Einrichtung sollte unter anderem Regelungen zur Händehygiene, Haut- und Schleimhautantiseptik, Flächenreinigung und -desinfektion, zur Reinigung und Desinfektion von medizinischen Geräten, zum Umgang mit Medikamenten, persönlichen Schutzmaßnahmen, zur Aufbereitung von Medizinprodukten und Abfallentsorgung enthalten.
Für Dialyseeinrichtungen im ambulanten Bereich besteht laut (§ 5 MedHygV) die Pflicht eine externe Beratung durch einen Krankenhaushygieniker (§ 6 MedHygV) und eine Hygienefachkraft (§ 7 MedHygV) vertraglich zu vereinbaren.
Der Krankenhaushygieniker prüft die Einhaltung der baulich-funktionellen und betrieblich-organisatorischen Anforderungen. Er berät die ambulanten Praxen zur Prävention nosokomialer Infektionen, Kontrolle und zum Risikomanagement während der Dialyse.
Die Hygienefachkraft berät die Dialyseeinrichtung zur Umsetzung infektionspräventiver Maßnahmen und Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern. Sie arbeitet eng mit dem Krankenhaushygieniker zusammen und prüft, aktuallisiert und schult die Umsetzung der im Hygieneplan festgelegten innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen.
Zusätzlich zur „externen Beratung“ durch Hygienefachpersonal wird die Benennung eines Hygienebeauftragen (§ 8 MedHygV) gesetzlich vorgeschrieben.
Dialyseeinrichtungen unterliegen, ebenso wie Einrichtungen für ambulantes Operieren der infektionshygienischen Überwachung (§14 MedHygV) des zuständigen Gesundheitsamtes.
Der Desinfektionsplan ist ein wichtiger Bestandteil des Hygieneplanes.
Er enthält schriftlich niedergelegte Verfahrensanweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygienestandards.
In einem Desinfektionsplan werden individuell Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen erstellt und enthält detaillierte Indikations-, Produkt und Dosierangaben.
Er orientiert sich an den fünf „W- Fragen“: wer, was, wann, womit, wie bzw. wie lange desinfiziert oder gereinigt wird.
In der medizinischen Versorgung spielt das Hygienemanagement eine wichtige Rolle.
Schon einfache Hygienemaßnahmen helfen, um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern und Patienten vor nosokomialen Infektionen zu schützen.
Die Händehygiene ist dabei eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von nosokomialen Infektionen. Zu den Maßnahmen der Händehygiene gehören das Händewaschen,die hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Pflege und Schutz der Hände sowie das indikationsgerechte Tragen von Handschuhen.
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der kassenärtzlichen Bundesvereinigung hat den Leitfaden “ Hygiene in der Arztpraxis“ aktualisiert. Die aktuelle Version von 2023 löst dabei die 2. Auflage aus dem Jahr 2019 ab.
https://www.kbv.de/html/1150_64099.php
Die Indikationen der Händehygiene sind eindeutig definierte Situationen, in denen eine Händedesinfektion notwendig wird.
Durch eine korrekte Händedesinfektion wird eine Übertragung von pathogenen Erregern effektiv unterbunden.
Indikationen der Händehygiene:
1. Vor Patientenkontakt
2. Vor einer aseptischen Tätigkeit, wie zum Beispiel Blutentnahmen, Verbandswechsel, Zubereitung von Medikamenten, Umgang mit Gefäßkathetern
3. Nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material
4. Nach Patientenkontakt
5. Nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung.
Für ambulante OP-Zentren, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken gilt eine gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung einer Hygienefachkraft.
Der genaue Stellenanteil wird aus der Anzahl an stationären Betten, Funktionsbereichen wie Endoskopie oder AEMP und der Menge an durchgeführten ambulanten Operationen berechnet. Laut der KRINKO-Empfehlung Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen des Robert Koch-Instituts
gilt je 200 Betten bzw. je 50.000 amb. OPs = 1 VK Hygienefachkraft.In Pflegeeinrichtungen ergibt sich der Bedarf in der regelmäßigen Beratung und Betreuung. Dazu gehören regelmäßige Prozessbegleitungen und Schulungen sowie die Durchführung von Hygienebegehungen Aktualisierung des Hygieneplans.
Für nicht-operierende Arztpraxen kann eine temporäre hygienische Unterstützung bei der Infektionvermeidung und beim Hinterfragen von langjährigen Prozesse mögliche Schwachstellen aufdecken und damit die Patientensicherheit erhöhen.
Ich führe Hygienebegehungen und Beratung in Mitteldeutschland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durch.
Ambulante OP Zentren, Ästhetische OP Zentren, Arztpraxen und Zahnarztpraxen im Raum Halle, Dessau, Leipzig, Chemnitz, Dresden, Magdeburg, Berlin und Erfurt profitieren von meiner Beratung und individuellen Hygienekonzepten.